Pflicht zur Archivierung ab 1.1.2017

Ab Neujahr ist jedes Unternehmen verpflichtet, auch elektronischen Dokumente, die steuerlich relevant sind, unveränderbar abzuspeichern. Hierzu zählen insbesondere Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen. Aber auch normale Geschäftsbriefe, die später zu Aufträgen führen, oder jede Buchung eines Kassensystems im Einzelhandel muss die Anforderungen des Gesetzgebers erfüllen!

„Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – kurz GoBD gelten für ALLE Unternehmen, egal welcher Größe. Auch kleine Unternehmen sind in der Pflicht.

Dies ist bei Geschäftsbriefen in Papierform seit jeher üblich, sämtliche Dokumente müssen in der Regel 10 Jahre aufbewahrt werden.

Bei elektronischer Post gestaltet sich das etwas schwieriger. Ein einfaches Ablegen im Postfach reicht nicht aus. Zu leicht könnten Nachrichten nachträglich gelöscht oder manipuliert werden! Daher müssen EMails mit einem Zeitstempel versehen und in einem System gespeichert werden, das die nachträgliche Änderung verhindert.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, gibt es nur einen Weg: Jegliche EMail-Kommunikation muss komplett und automatisiert archiviert werden, da man vorab kaum bei jeder einzelnen Mail entscheiden kann, ob sie relevant sein könnte.

Für diesen Zweck sind spezielle Systeme entwickelt worden. Diese sichern die rechtskonforme Archivierung der EMails, bieten aber zusätzlich einen Mehrwert für den Geschäftsalltag:

  1. Die Suche nach EMails gestaltet sich leichter, da sämtliche Nachrichten in dem System gespeichert und indiziert werden.
  2. Sollten EMails durch Fehlbedienung oder mutwillig gelöscht werden, so sind diese nicht verloren.
  3. Interne Kontrollen sind leichter möglich, da die Geschäftsführung jeglichen Mailverkehr, besonders auch den ehemaliger Mitarbeiter, prüfen kann.

Mit Hilfe einer Archivierungslösung schützt man sein Unternehmen nicht nur vor Strafen, sondern schafft auch Sicherheit und einen Zeitgewinn bei der Suche nach Informationen. Das wiegt die Investitionskosten meist sehr schnell auf.

Erneute Welle der Verschlüsselungs-Trojaner

Seit einigen Tagen ist wieder eine massive Welle an Schadsoftware per E-Mail unterwegs.  Dieses Mal werden gezielt Personalabteilungen und Entscheidungsträger im Personalbereich mit vermeintlichen Bewerbungen angeschrieben.

Wie von Fachleuten  berichtet wird, wurden sehr spezielle Informationen über die Empfänger eingeholt, sogar Informationen vom Arbeitsamt werden wohl ausgenutzt.

Die Mail wird vorwiegend mit dem Absender „Rolf Drescher“ versendet. Da Rolf Drescher Hilfe für Opfer von vergangenen Verschlüsselungswellen anbietet, scheint es sich auch um eine gezielte Racheaktion zu handeln.

Was kann man tun, um sich vor dieser Art von Angriffen zu schützen?

  1. Sie sollten Anhänge von E-Mails nicht sofort öffnen. Fragen Sie lieber nochmal beim Absender nach, wenn keine Reaktion erfolgt, gibt es diesen vermutlich auch gar nicht.
  2. Programme wie Word und Excel sollten auf keinen Fall Makros automatisch öffnen dürfen. Das sollte vom Administrator vorkonfiguriert werden.
  3. Nicht mit Administrator-Rechten arbeiten. Bei einem normalen Benutzerprofil hat der Schädling im Ernstfall weniger Rechte, um Schaden anzurichten.
  4. Backup, Backup, Backup!
    Versichern Sie sich, dass eine Backup-Lösung installiert ist, die dem Angriff von derartigen Schädlingen standhält. Eine gespiegelte Festplatte oder ein USB-Medium reichen hierfür keinesfalls aus.

Man kann deutlich erkennen, dass die Angreifer immer ausgefallenere Methoden benutzen.
Es werden gezielt Informationen über die Opfer eingeholt, wodurch die Gefahr steigt, dass man darauf hereinfällt. Man kann also gar nicht vorsichtig genug sein. Letztendlich hilft jedoch nur ein ausgeklügeltes Backup, um vor größeren Katastrophen schützen. Denn ob Sie die Daten wiederbekommen, selbst wenn das Lösegeld bezahlt wird, ist keinesfalls sicher!