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Verkauf gebrauchter Software ist erlaubt

Immer wieder gibt es Unsicherheiten, wenn es darum geht, gebrauchte Software zu kaufen oder zu verkaufen. Wie man sich vorstellen kann, sind die großen Konzerne nicht davon begeistert, dass ihre Software weiterverkauft wird, wenn man sie selbst nicht mehr benötigt. Daher wollen sie dies mit allen erdenklichen Mitteln verhindern. Meist steht schon in den AGBs oder in der Produktlizenz, dass ein Weiterverkauf nicht erlaubt sei. Mit der Installation muss man diese Bedingungen meist explizit bestätigen. Aus Sicht der Verbraucher ist das eine schreiende Ungerechtigkeit, denn oftmals gibt es jemanden, der nicht die neueste Version einer Software benötigt und durch den Kauf einer gebrauchten Version viel Geld sparen kann. Auch für den Verkäufer kann es ja durchaus interessant sein, z.B. für ein altes Betriebssystem, das nicht mehr benötigt wird, da der PC defekt ist, noch ein paar Euro zu  bekommen.

Nun hat dazu der Europäische Gerichtshof entschieden: Sofern der vom Hersteller gelieferte Original-Datenträger mitgegeben wird, ist der Weiterverkauf gebrauchter Software grundsätzlich erlaubt. Jegliche vertragliche Bestimmungen, die eine Weiterveräußerung verbieten, sind ungültig.

Eine Einschränkung besteht darin, dass ein Weiterverkauf nur mit einer Sicherungskopie nicht unbedingt erlaubt sein muss, hier bedarf es der Zustimmung des Herstellers.

Wie es sich mit Software verhält, die online geladen und installiert wurde, bei der also kein Original-Datenträger vorhanden ist, kann hieraus leider nicht abgeleitet werden und wird somit Gegenstand weiterer Streitigkeiten bleiben.

 

Ende des kostenlosen Windows 10 Upgrades

In wenigen Wochen endet die Zeitspanne von einem Jahr, in der Microsoft Besitzern von gültigen Windows 7 / 8 / 8.1 -Lizenzen ein kostenloses Upgrade auf Windows 10 zur Verfügung stellt. Wie in Stellungnahmen von Microsoft zu lesen ist, wird dieser Zeitraum nicht verlängert werden.
Somit haben Umstiegswillige bis zum 29. Juli 2016 noch die Möglichkeit, eine kostenlose Version des neuesten Betriebssystems von Microsoft zu erhalten.

Ob ein Umstieg sinnvoll ist, hängt von individuellen Faktoren und Vorlieben ab. Wer immer die aktuellste Version benutzen möchte, sollte den verbleibenden Zeitraum noch nutzen, um sich eine kostenfreie Lizenz für seine bestehenden Geräte zu sichern.

Benutzer von Windows 8 und 8.1 sollten in aller Regel auf die neue Version umsteigen, da hierbei die Vorteile in Sachen Bedienoberfläche und Stabilität deutlich überwiegen.

Falls man unsicher ist, gibt es auch die Möglichkeit, ein Upgrade durchzuführen, um anschließend aber wieder auf Windows 7 zurückzugehen. Sobald Windows 10 einmal auf einem Gerät installiert und aktiviert wurde, bleibt die Lizenz für dieses Gerät auch über das Ende der kostenlosen Phase erhalten. Innerhalb von 30 Tagen oder mittels Backups kann einfach wieder auf die vorherige Version zurückgestellt werden. Somit kann man den Umstiegszeitpunkt mit diesem Trick auch beliebig weit in die Zukunft legen. Allerdings gilt diese Windows 10 Lizenz nur für dieses Gerät, sie ist nicht auf andere Geräte übertragbar!

Für alle, die z. B. aus Gründen des Datenschutzes und dem Schutz der Privatsphäre von einem Update absehen wollen, was durchaus berechtigte Gründe hat, bleibt auch die Möglichkeit, Windows 7 weiter zu benutzen. Der Zeitraum, in dem Sicherheitsupdates von Microsoft zur Verfügung gestellt werden, läuft mindestens  bis zum 14. Januar 2020. Bis zu diesem Zeitraum kann Windows 7 problemlos weitergenutzt werden.