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Endlich freie WLAN-Hotspots möglich

Es bedurfte dreier Anläufe, bis endlich auch in Deutschland ein Gesetz geschaffen wurde, das ermöglicht, freies WLAN ohne größere rechtliche Risiken anbieten zu können.
Seit 13.Oktober ist es endlich Realität: Jeder kann nun sein WLAN für andere Nutzer öffnen und seinen Internetzugang zur Verfügung stellen. Das 3. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes TMG liefert die gesetzliche Grundlage dafür.

Wir kennen es schon seit Jahren aus vielen Urlaubsländern: An Cafes und Gaststätten sammeln sich die Urlauber nicht nur wegen der kulinarischen Verführungen, sondern auch, da dort fast immer auch freier Internetzugang über einen WLAN Hotspot möglich ist. Endlich hat auch der deutsche Gesetzgeber ein Gesetz verabschiedet, das die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen hierzulande schafft.

Nun ist zu hoffen, dass sich auch möglichst viele Firmen, Gaststätten und auch Bürger trauen, ihren Internetzugang auch öffentlich zugänglich zu machen, damit es für alle möglich ist, an möglichst vielen Stellen eine schnelle und kostenlose Verbindung ins Internet aufzubauen.
Jeder, der die Gemeinschaft in diesem Sinne fördern möchte, sollte allerdings ein paar technische Details beachten: Keinesfalls sollte man seinen WLAN-Router einfach ohne Kennwort betreiben.
Die meisten aktuellen Router können einen extra Gast-Zugang anbieten, der dafür sorgt, dass Gäste in einer eigenen Umgebung verbunden sind, aus der sie Ihr internes Netzwerk nicht einsehen können. Auch ist es sinnvoll, sofern möglich, die Geschwindigkeit für den Gastzugang zu begrenzen, damit immer gewährleistet ist, dass ihre eigenen Geräte eine gute Anbindung bekommen.

 

Endlich ein Ende der Störerhaftung

Wie angenehm ist es im Urlaub, wenn man am Strandcafé kostenlos WLAN nutzen kann. An jeder Straßenecke steht Internet zur Verfügung. Nur in Deutschland gibt es das nicht. Und so wie es aussieht, wird sich das auch in naher Zukunft nicht ändern.
Zwar wurde nach jahrelangen Verhandlungen nun endlich eine Änderung des Telemediengesetzes verabschiedet, das die sogenannte Störerhaftung beenden soll, aber leider wurden an den entscheidenden Stellen Lücken gelassen, sodass man auch in Zukunft nicht sicher vor Abmahnungen sein wird.

Anbieter von öffentlichen WLAN-Hotspots müssen damit rechnen, dass Sie sich für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer weiterhin verantworten müssen, und somit Gefahr laufen, Abmahnschreiben von Anwälten zu erhalten. Bekannte Anwaltskanzleien haben bereits kurz nach Verabschiedung des Gesetzes bekannt gegeben, dass sie auch weiterhin abmahnen werden.

Somit bleibt Deutschland auch weiterhin eine Wüste, was öffentliche WLAN-Zugänge betrifft.

 

 

Risiko Netzwerk-Kameras

Kürzlich wurde bekannt, dass Netzwerk-Kameras von Aldi und anderen Discountern leicht von Fremden ausgelesen und ferngesteuert werden können.  Genannt werden hierbei vor allem die Modelle Maginon IPC-10 AC, IPC-100 AC und IPC-20 C. Diese Modelle waren im Jahr 2015 mehrmals bei Aldi im Verkaufsprogramm.

Der Schritt, eine Überwachungskamera zu installieren, beruht oft auf der Überlegung, mögliche Diebe abzuschrecken und somit Sicherheit zu gewinnen.  Mit den genannten Modellen ist aber genau das Gegenteil der Fall.

Bestimmt wissen die Wenigsten, welche Sicherheitslücke sie eingekauft haben: Diese Kameras versuchen selbständig, sich mit dem Internet zu verbinden, um von überall zugänglich zu sein. Dabei werden Standardpasswörter verwendet, die allgemein bekannt sind. Somit sind die Livebilder und Daten öffentlich ohne besondere Kenntnisse einsehbar! Auch die Kennwörter zum Schutz des WLANs können damit ausgelesen werden, da sie ungeschützt auf der Kamera gespeichert werden. Dadurch entstehen weitere Risiken für den Käufer.

Aber nicht nur die Modelle bei Aldi und Co beherbergen Risiken, immer wieder kommen neue Sicherheitslücken, auch anderer Hersteller, zu Tage. Als Beispiel sei ein Modell des Herstellers FOXCAM genannt, bei dem vor wenigen Tagen bekannt wurde, dass Kennwörter und Zugangsdaten an einen Server des Herstellers gesendet werden und auch ein Zugang zur Kamera erstellt wird. Dies alles ohne Wissen des Käufers!

Zur Abhilfe des Problems ist meist das Eingreifen eines Fachmanns mit Erfahrung im Konfigurieren von Routern und Firewalls nötig.  Regelmäßig sollten die Einstellungen überprüft und auch Updates zum Schließen der bekannt gewordenen Sicherheitslücken auf den Geräten installiert werden. Nur dadurch können unnötige Risiken beim Einsatz von Netzwerkkameras vermieden werden.