Es bedurfte dreier Anläufe, bis endlich auch in Deutschland ein Gesetz geschaffen wurde, das ermöglicht, freies WLAN ohne größere rechtliche Risiken anbieten zu können.
Seit 13.Oktober ist es endlich Realität: Jeder kann nun sein WLAN für andere Nutzer öffnen und seinen Internetzugang zur Verfügung stellen. Das 3. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes TMG liefert die gesetzliche Grundlage dafür.
Wir kennen es schon seit Jahren aus vielen Urlaubsländern: An Cafes und Gaststätten sammeln sich die Urlauber nicht nur wegen der kulinarischen Verführungen, sondern auch, da dort fast immer auch freier Internetzugang über einen WLAN Hotspot möglich ist. Endlich hat auch der deutsche Gesetzgeber ein Gesetz verabschiedet, das die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen hierzulande schafft.
Nun ist zu hoffen, dass sich auch möglichst viele Firmen, Gaststätten und auch Bürger trauen, ihren Internetzugang auch öffentlich zugänglich zu machen, damit es für alle möglich ist, an möglichst vielen Stellen eine schnelle und kostenlose Verbindung ins Internet aufzubauen.
Jeder, der die Gemeinschaft in diesem Sinne fördern möchte, sollte allerdings ein paar technische Details beachten: Keinesfalls sollte man seinen WLAN-Router einfach ohne Kennwort betreiben.
Die meisten aktuellen Router können einen extra Gast-Zugang anbieten, der dafür sorgt, dass Gäste in einer eigenen Umgebung verbunden sind, aus der sie Ihr internes Netzwerk nicht einsehen können. Auch ist es sinnvoll, sofern möglich, die Geschwindigkeit für den Gastzugang zu begrenzen, damit immer gewährleistet ist, dass ihre eigenen Geräte eine gute Anbindung bekommen.