Endlich ein Ende der Störerhaftung

Wie angenehm ist es im Urlaub, wenn man am Strandcafé kostenlos WLAN nutzen kann. An jeder Straßenecke steht Internet zur Verfügung. Nur in Deutschland gibt es das nicht. Und so wie es aussieht, wird sich das auch in naher Zukunft nicht ändern.
Zwar wurde nach jahrelangen Verhandlungen nun endlich eine Änderung des Telemediengesetzes verabschiedet, das die sogenannte Störerhaftung beenden soll, aber leider wurden an den entscheidenden Stellen Lücken gelassen, sodass man auch in Zukunft nicht sicher vor Abmahnungen sein wird.

Anbieter von öffentlichen WLAN-Hotspots müssen damit rechnen, dass Sie sich für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer weiterhin verantworten müssen, und somit Gefahr laufen, Abmahnschreiben von Anwälten zu erhalten. Bekannte Anwaltskanzleien haben bereits kurz nach Verabschiedung des Gesetzes bekannt gegeben, dass sie auch weiterhin abmahnen werden.

Somit bleibt Deutschland auch weiterhin eine Wüste, was öffentliche WLAN-Zugänge betrifft.

 

 

Abo-Falle am Handy

Aktuell erreichen uns wieder vermehrt Informationen über ungewollte Abos, die über den Mobilfunkvertrag zusätzlich und meist ohne Wissen des Nutzers abgerechnet werden. Dagegen kann man sich jedoch sehr gut schützen.

Jeder, der kostenlose Apps am Smartphone benutzt, kennt die Werbebanner, die am unteren Rand eingeblendet werden. Obwohl diese Banner meist harmlos, wenn auch nervig sind, gibt es auch unseriöse Varianten, die das Anklicken, ob versehentlich oder nicht, als Wunsch interpretieren, ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen.
Ein Klick genügt, und es wird von da an auf der Mobilfunkrechnung ein zusätzlicher Betrag abgebucht, ohne dass für den Nutzer ein echter Mehrwert entsteht. Leider ist dieses Vorgehen legal und schnell erhöht sich damit die Mobilfunkrechnung um einen erheblichen Teil. Eine weitere Gemeinheit dabei ist, dass der Nutzer über das Abo nicht informiert wird, erst auf der Mobilfunkrechnung erscheint der Betrag unter der Rubrik „Drittanbieter“.

Die Mobilfunkanbieter haben wenig Interesse daran, diese Anbieter zu sperren, weil sie an den Gebühren mitverdienen und die Verantwortung auf den Drittanbieter schieben können. Daher sind sie vor wenigen Jahren vom Gesetzgeber dazu verpflichtet worden, dem Kunden eine kostenfreie Möglichkeit anzubieten, diese Anbieter sperren zu lassen.

Jeder kann also bei seinem Mobilfunkanbieter diese zusätzlichen Dienste sperren lassen und sollte das auch tun. Rufen Sie Ihre Hotline an und lassen Sie sich erklären, wie Sie vorgehen müssen, um die sog. Drittanbietersperre einzurichten. Die meisten Provider setzen dies auf Wunsch auch sofort telefonisch um. Die Einrichtung ist somit in aller Regel sehr einfach, der Schutz vor unbemerkten und unsinnigen Abos und dem damit verbundenen Ärger sehr effektiv!