Endlich ein Ende der Störerhaftung

Wie angenehm ist es im Urlaub, wenn man am Strandcafé kostenlos WLAN nutzen kann. An jeder Straßenecke steht Internet zur Verfügung. Nur in Deutschland gibt es das nicht. Und so wie es aussieht, wird sich das auch in naher Zukunft nicht ändern.
Zwar wurde nach jahrelangen Verhandlungen nun endlich eine Änderung des Telemediengesetzes verabschiedet, das die sogenannte Störerhaftung beenden soll, aber leider wurden an den entscheidenden Stellen Lücken gelassen, sodass man auch in Zukunft nicht sicher vor Abmahnungen sein wird.

Anbieter von öffentlichen WLAN-Hotspots müssen damit rechnen, dass Sie sich für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer weiterhin verantworten müssen, und somit Gefahr laufen, Abmahnschreiben von Anwälten zu erhalten. Bekannte Anwaltskanzleien haben bereits kurz nach Verabschiedung des Gesetzes bekannt gegeben, dass sie auch weiterhin abmahnen werden.

Somit bleibt Deutschland auch weiterhin eine Wüste, was öffentliche WLAN-Zugänge betrifft.

 

 

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