Betrugsmasche Ping-Calls

Wenn auf dem Handy ein verpasster Anruf mit unbekannter ausländischer Rufnummer angezeigt wird, sollte man nicht sofort auf die Rückruftaste drücken.
Möglicherweise handelt es sich um einen sogenannten Ping-Call.
Eine ganze Reihe derartiger Anrufe sind uns schon gemeldet worden.

Der Trick funktioniert nach folgendem Schema: Beliebige Rufnummern werden nur kurz angeklingelt, damit ein verpasster Anruf angezeigt wird. Typische Nummern beginnen mit +223 oder +218. Ruft man diese Nummer zurück, landet man auf einer kostenpflichtigen Sonderrufnummer, die dann mehrere Euro pro Minute kosten kann.
Unbekannte ausländische Rufnummern in der Rückrufliste sollte man daher vorab überprüfen, bevor man zurückruft.

 

Endlich freie WLAN-Hotspots möglich

Es bedurfte dreier Anläufe, bis endlich auch in Deutschland ein Gesetz geschaffen wurde, das ermöglicht, freies WLAN ohne größere rechtliche Risiken anbieten zu können.
Seit 13.Oktober ist es endlich Realität: Jeder kann nun sein WLAN für andere Nutzer öffnen und seinen Internetzugang zur Verfügung stellen. Das 3. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes TMG liefert die gesetzliche Grundlage dafür.

Wir kennen es schon seit Jahren aus vielen Urlaubsländern: An Cafes und Gaststätten sammeln sich die Urlauber nicht nur wegen der kulinarischen Verführungen, sondern auch, da dort fast immer auch freier Internetzugang über einen WLAN Hotspot möglich ist. Endlich hat auch der deutsche Gesetzgeber ein Gesetz verabschiedet, das die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen hierzulande schafft.

Nun ist zu hoffen, dass sich auch möglichst viele Firmen, Gaststätten und auch Bürger trauen, ihren Internetzugang auch öffentlich zugänglich zu machen, damit es für alle möglich ist, an möglichst vielen Stellen eine schnelle und kostenlose Verbindung ins Internet aufzubauen.
Jeder, der die Gemeinschaft in diesem Sinne fördern möchte, sollte allerdings ein paar technische Details beachten: Keinesfalls sollte man seinen WLAN-Router einfach ohne Kennwort betreiben.
Die meisten aktuellen Router können einen extra Gast-Zugang anbieten, der dafür sorgt, dass Gäste in einer eigenen Umgebung verbunden sind, aus der sie Ihr internes Netzwerk nicht einsehen können. Auch ist es sinnvoll, sofern möglich, die Geschwindigkeit für den Gastzugang zu begrenzen, damit immer gewährleistet ist, dass ihre eigenen Geräte eine gute Anbindung bekommen.

 

Gefälschte Mails mit bekannten Absendern

Um Schadsoftware per E-Mail zu verbreiten, wird aktuell ein neuer Trick angewendet: Die Mails werden scheinbar von Kollegen oder Firmen versendet, mit denen der Angegriffene bereits in Kontakt steht.
Wie kommen die Angreifer an diese Informationen? Es könnte sein, dass Adressbücher von beteiligten Benutzern irgendwann mal ausgelesen wurden. Es ist aber auch denkbar, dass Router von Providern, die die Mails transportieren, ausgehorcht werden. Es reicht für die Betrüger völlig aus zu wissen, wer mit wem kommuniziert.

Das ist besonders gefährlich, da man beim Lesen eines bekannten Absenders verleitet ist, vertrauensvoll auf den angezeigten Link zu klicken.
Wenn man zusätzlich gerade noch unter Zeitdruck steht, dann ist es schnell passiert, dass man nicht auf weitere Hinweise achtet, selbst wenn die Mail auf den ersten Blick etwas seltsam erscheint.

Bei genauerem Hinsehen kann man schon vermuten, dass die Mail nicht echt ist, denn oftmals ist z. B. die Anrede sehr allgemein und ohne konkrete Namen gehalten. Wir haben aber auch schon Exemplare gesehen, in denen selbst die Namen und die Anrede passen.
Meist ist in der Mail als Text nur eine kurze Floskel enthalten wie:
– Hier die Dokumente, die Sie angefordert haben
– Anbei die Rechnung …

Auch die E-Mail-Adresse stimmt meist nicht mit dem namentlich genannten Absender überein. Dies erfordert aber ein genaues Hinsehen auf den angezeigten Namen und die dabeistehende E-Mail-Adresse des Absenders.

Wie immer bei E-Mails mit enthaltenen Links, die Sie nicht explizit angefordert haben, oder die sie nicht erwarten, sollten Sie keinesfalls die angebotenen Dokumente herunterladen! Fragen Sie im Zweifel erst beim Absender oder Ihrem IT-Betreuer nach.